Der „DaheimSonnenStrom“-Vertrag wird direkt zwischen Ihnen als Mieter und uns, dem Anlagenbetreiber KES, geschlossen. Um es so angenehm wie möglich für Sie zu machen, kündigen wir – falls nötig - bei Ihrem alten Strombetreiber, wenn Sie uns den Vertrag und Kündigungsvollmacht ausgefüllt und unterschrieben zusenden. Danach kann der Strom geliefert werden.
Sie nehmen aktiv an der Energiewende teil. Sie nutzen den Strom vom eigenen Dach und bekommen als Restmenge zertifizierten Ökostrom geliefert (OK-Power-Zertifizierung). Somit erbringen sie einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.
Sie profitieren von einer kurzen Vertragslaufzeit und haben Ansprechpartner und Service vor Ort.
Per Datenportal können Sie monatlich die Zusammensetzung Ihres Strombedarfes abrufen: wie viel war aus der PV-Anlage, wie viel wurde aus dem Netz geliefert.
Mieterstrom wird umweltschonend mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) erzeugt. Zudem wird er dort produziert, wo er gebraucht wird, nämlich direkt vor Ort. Das minimiert Übertragungsverluste. Und Ihr Hausdach steht nicht in Konkurrenz zu Ackerflächen, wie das bei Freiflächenanlagen oft der Fall ist.
Die Technischen Anschlussbedingungen entnehmen Sie bitte diesem PDF:
Die PV-Anlagen befinden sich im Eigentum der KES, einer gemeinsamen Tochter der Stadtwerke und der Volkswohnung. Bei den Stadtwerken wurde entschieden, dass die KES als Anlagenbetreiber den Mieterstrom für die Volkswohnungsgebäude anbietet. Dementsprechend ist die KES Ihr Stromlieferant.
Der Vertrag zum Tarif DaheimSonnenStrom sowie die Kündigungsvollmacht muss zwei Wochen vor dem Lieferdatum bei uns eingegangen sein, damit die Lieferung zum nächsten Monatsersten beginnen kann.
Die Erstvertragslaufzeit geht bis zum 31.12.2024 (es sind maximal 24 Monate zulässig), der Vertrag verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird.
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, wird der Vertrag ab dem Zeitpunkt des Auszugs automatisch gekündigt.
Der Preis nach einem Jahr kann angepasst werden, wenn die dann gültigen Bedingungen eine Anpassung erfordern: Sie werden darüber rechtzeitig per Mail und über das Portal informiert; es steht Ihnen dann ein Sonderkündigungsrecht zu.
Dieser Tarif ist ein online-Tarif. Bei der KES gibt es derzeit nur dieses Tarifmodell.
Die KES liefert ihnen 100% Ökostrom zu einem Arbeitspreis von derzeit (bis zum 31.12.2024) brutto 32 ct/kWh und einem Grundpreis von
brutto 11 €/Monat.
Dieser
Preis liegt weit unter dem Grundversorgungstarif (Basis-Strom) der
Stadtwerke Karlsruhe. Die KES bietet einen sehr günstigen Tarif für
erneuerbaren Strom an. Ein Vergleich mit regionalen Anbietern
(beispielsweise auf Verivox) zeigt, dass das KES-Angebot für Ökostrom in
den TOP 10 liegt.
Weil günstigere Anbieter Ihnen keinen Strom vom eigenen Dach anbieten können. Aufgrund der starken Lokalität des Mieterstroms (Begrenzung auf das selbst bewohnte Haus) und der aufwändigeren Messung und Abrechnung ist der Preis bei der KES geringfügig höher als bei europaweit agierenden Stromanbieter im Massenkundengeschäft.
Die KES ist in jedem Fall an einer langfristigen Kundenbindung interessiert und kann nicht mit dem jeweils billigsten Anbieter mithalten. Wir garantieren dennoch marktfähige Preise, die deutlich unter der Grundversorgung des örtlichen Anbieters liegen und mit anderen Ökostromanbieter konkurrieren können. Unsere Kunden können sich über das Kundenportal monatlich über Ihren Strombedarf informieren.
Weiterhin bietet Ihnen die KES eine Preisgarantie bis Ende 2024.
Die Stromversorgung ist zu 100 % gesichert, auch wenn die Sonne nicht scheint. Sollte der Strom aus der PV-Anlage nicht ausreichen, beliefern wir Sie mit OK-Power-zertifiziertem Ökostrom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung. Sie werden also immer mit zertifiziertem Ökostrom beliefert.
Nein, die vorhandene Installation wird genutzt. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des PV-Stroms sind in den betroffenen Gebäuden bereits erfüllt, es sind keine Umbauarbeiten in Ihrer Wohnung notwendig.
Es kommen moderne Messeinrichtungen (mME) zum Einsatz: sowohl die Erzeugung aus der PV-Anlage als auch der Bedarf jedes Mieters wird erfasst; die Zähler sind fernauslesbar, speichern die Daten eines Monats und Ihre Verbrauchsdaten werden Ihnen dann per Portal zur Verfügung gestellt.
Unter Fernwärme versteht man die großflächige, rohrgebundene Verteilung von Wärme. Dazu benötigt man einen Vorlauf, mit dem heißes Wasser zum Kunden transportiert wird. Dort wird die Wärme an die Kundenanlage übertragen, und das ausgekühlte Wasser gelangt über den Rücklauf zum FW-Versorger zurück.
Nahwärme funktioniert genauso, aber die räumliche Ausdehnung ist deutlich kleiner. Ein Nahwärmenetz wird meist mit kleineren Nennweiten, niedrigeren Systemdrücken und geringeren Vorlauftemperaturen betrieben.
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie und nutzbarer Wärme, die in einem gemeinsamen thermodynamischen Prozess entstehen.
Die mechanische Energie wird in der Regel unmittelbar in elektrischen Strom umgewandelt. Es wird also bei der Stromerzeugung aus Brennstoffen die Nutzwärme ausgekoppelt und damit die Abgabe von ungenutzter Abwärme an die Umgebung reduziert.
Parallel zur Stromerzeugung produzierte Wärme wird zur Beheizung und Warmwasserbereitung oder für Produktionsprozesse genutzt.
Vorteil der KWK ist der verringerte Brennstoffbedarf für die gleichzeitige Strom- und Wärmebereitstellung, wodurch die Emissionen von Kohlenstoffdioxid und anderen Schadstoffen stark reduziert werden.
Die Netzverluste der einzelnen Nahwärmeversorgungsgebiete können Sie diesem PDF entnehmen.
Die Netzverluste ergeben sich aus der Differenz von eingekaufter zu verkaufter Wärmemenge.
Gemäß § 3 der AVBFernwärmeV oder Ihres Nahwärmeversorgungsvertrages haben Sie einmal jährlich die Möglichkeit, Ihren Wärmeleistungswert mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats anpassen zu lassen. Die Kosten, die durch die Anpassung der Durchflussmenge entstehen, sind in Ihrem Nahwärmeversorgungsvertrag ersichtlich und belaufen sich auf 200 € netto.
Wir empfehlen Ihnen, den Wärmeleistungswert für Ihre Verbrauchsstelle durch ein Heizungsinstallationsunternehmen anhand einer Wärmebedarfsberechnung nach DIN EN 12831 ermitteln zu lassen.
Der Primärenergiefaktor PEF bestimmt die energetische Güte der Energiebereitstellung aus Fern-/Nahwärme und gibt Auskunft über das Verhältnis zwischen eingesetzter Primärenergie und abgegebener Fern-/Nahwärme.
In den Gebieten Smiley West, Knielingen, Kirchfeld Nord, Rintheim, Oberreut, Heidenstückersiedlung, Bernsteinstraße 5-7 und Lindenallee beträgt er PEF= 0,23
Für die Ersingerstraße beträgt er 0,38 auf Basis von Planwerten:
Bilanz aus Audit-Bericht April 2023:
Erdgasbedarf = 1036 MWh/a, PE = 1,1
Strombedarf für Wärme = 120 MWh/a, PE =1,8
KWK-Eigenerzeugung 553 MWh/a, PE = 1,8 (eigentlich 2,8 als KWK-Verdrängungsmix)
KWK-Stromausspeisung = 433 MWh/a, PE = 1,8 (kein Verdrängungsmixfaktor)
Nutzwärmebedarf = 952 MWh/a
PEF = (1036 x 1,1 – 433 x 1,8)/952 = 0,38